Schulinformationen

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Bilinguales Gymnasium plus
Bilinguale Realschule
Bilinguale Grundschule

Informationen zur Bilingualen Grundschule

 

Unterrichtsort Schulgebäude

Europa-Schule Rüsselsheim, Johann-Sebastian-Bach-Straße 57, 65428 Rüsselsheim am Main

Tel.: 06142 55078-10

 

Informationen und Beratung

Schulleitung: Dr. Gerhard Obermayr

Stufenleitung und stellv. Schulleitung: Nadine Behr

 

Aufnahmevoraussetzungen

Kinder, die die Voraussetzungen zum Besuch der Grundschule erfüllen, können nach einem Informationsgespräch und einem Aufnahmetest in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

 

Rechtsstatus

Die Grundschule ist als Ersatzschule gem. § 171 HSchG staatlich genehmigt.

 

Hinweise

Schulgeldaufwendungen sind bei der Einkommenssteuerveranlagung als Sonderausgaben bis zu 30% anrechenbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG). Im folgenden Kalenderjahr erhalten Sie eine Bescheinigung Ihrer Schulgeldaufwendungen für das vergangene Kalenderjahr.

 

Zusätzlich empfiehlt die Schule für den Unterricht Schulbücher und Lektüren, deren Abnahme kostenpflichtig sein kann. Eine Lernmittelliste erhalten Sie von unserem Sekretariat.

Informationen zur Sekundarstufe I.

 

Informationen und Beratung

Schulleitung: Dr. Gerhard Obermayr
Stellv. Schulleitung: Martina Ballinger

 

Zugangsvoraussetzungen und Aufnahme

Die Aufnahme in das Gymnasium bilingual G9 setzt voraus:
1. Versetzungszeugnis der 4. Klasse
2. eine Empfehlung der Grundschule für den Besuch des
Gymnasiums oder der Realschule
3. ein persönliches Eignungsgespräch mit der Schulleitung

Entsprechende Leistungsergebnisse, die zum erfolgreichen
Besuch des bilingualen Unterrichts befähigen, sind von Vorteil.

 

Rechtsstatus

Die Realschule ist als Ersatzschule gemäß § 173 HSchG
staatlich anerkannt. Das Gymnasium ist als Ersatzschule gemäß
§ 171 HSchG staatlich genehmigt. Die staatliche Anerkennung
wird angestrebt.

 

Anmeldefristen

Aufnahmegespräche werden ab dem 1. Oktober geführt.
Informationen zum Aufnahmeverfahren unter:
www.obermayr.com

 

Hinweise

Schulgeldaufwendungen sind bei der Einkommenssteuerveranlagung
als Sonderausgaben bis zu 30% anrechenbar
(§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Im folgenden Kalenderjahr erhalten
Sie eine Bescheinigung Ihrer Schulgeldaufwendungen für
das vergangene Kalenderjahr.

Zusätzlich empfiehlt die Schule für den Unterricht Schulbücher
und Lektüren, deren Abnahme kostenpflichtig sein kann. Eine
Lernmittelliste erhalten Sie von unserem Sekretariat.